Josef Treyer: Heimat- oder staatenlos?

Wer für Deutschland optierte, entschied sich gemäß der Deutsch-Italienischer Vereinbarung vom 23. Juni 1939 „für die Abwanderung ins Deutsche Reich, die Entlassung aus dem Italienischen Staatsverband und dem Wehrdienstverhältnis und beantragte die Einbürgerung ins Deutsche Reich.“

Auch Josef Treyer aus Ternten (*27.2.1887) hat am 19. Juni 1940 in Bruneck für sich, seine Frau Agnes Mair und die 6 gemeinsamen Kinder den Antrag gestellt. Darin vermerkt wurden neben der deutschen Volkszugehörigkeit auch das Glaubensbekenntnis mit römisch-katholisch und der jeweilige Beruf. Auch Strafen und anhängige Strafverfahren sowie körperliche Leiden oder ansteckende Krankheiten mussten angegeben werden.

Die Auswanderung der Südtiroler begann wegen der Kriegswirren bald zu stocken. Nachdem sich das Kriegsblatt für Deutschland wendete, hörte die Auswanderung völlig auf. Auch Josef Treyer hatte zwar fürs Deutsche Reich optiert, wanderte jedoch nicht aus.

Ein oft vergessenes Detail: Für jene rund 130.000 Südtiroler galt, dass sie die italienische Staatsbürgerschaft erst nach ca. 10 Jahren wiedererlangten. In dieser Zeit waren sie staatenlos.

Foto: „…ich mach halt’ immer einen guten Gedanken“ von Günther Obwegs.